Regelteil und WörterverzeichnisAuf der Basis dieser grundlegenden Beziehungen wird durch den Regelteil und das Wörterverzeichnis die geltende Norm der deutschen Schreibung festgelegt. Dabei ergänzen sie einander. So kann die Norm, den Satzanfang großzuschreiben oder gleichrangige Teile in Aufzählungen durch ein Komma zu trennen, durch Regeln im Regelteil allgemein beschrieben werden. Hingegen kann die Schreibung vieler Fremdwörter nur durch Einzelfestlegungen im Wörterverzeichnis erfasst werden; es gibt dazu weder Regeln noch ist es sinnvoll, lange Ausnahmelisten im Regelteil anzulegen. In vielen Fällen kann man die Schreibung sowohl mit Hilfe der Regeln allgemein bestimmen als auch durch das Nachschlagen im Wörterverzeichnis ermitteln. So besagt zum Beispiel eine Regel, dass der Buchstabe für einen einzelnen Konsonanten nach betontem kurzem Vokal verdoppelt und so die Kürze des Vokals gekennzeichnet wird (zum Beispiel Affe, Barren, gönnen, schlimm); aber auch im Wörterverzeichnis ist notwendigerweise jedes einschlägige Wort mit dem verdoppelten Buchstaben für den Konsonanten (zum Beispiel Affe) verzeichnet.
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