Schrägstrich
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§ 106: Mit dem Schrägstrich kennzeichnet man, dass Wörter
(Namen, Abkürzungen), Zahlen oder dergleichen zusammengehören.
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Dies betrifft
- die Angaben mehrerer (alternativer) Möglichkeiten im Sinne
einer Verbindung mit und, oder, bzw., bis oder dergleichen:
die Schüler/Schülerinnen der Realschule, das Semikolon/der
Strichpunkt als stilistisches Zeichen, Männer/Frauen/Kinder;
Abfahrt vom Dienstort/Wohnort, die Rundfunkgebühren für
Januar/Februar/März, Montag/Dienstag, Wien/Heidelberg 1967,
September/Oktober-Heft (auch September-Oktober-Heft; siehe § 44)
die Koalition CDU/FDP, die SPÖ/ÖVP-Koalition
das Wintersemester 1996/97, am 9./10. Dezember 1997
- die Gliederung von Adressen, Telefonnummern, Aktenzeichen,
Rechnungsnummern, Diktatzeichen und dergleichen:
Linzer Straße 67/I/5-6, 0621/1581-0, Az III/345/5, Re-Nr 732/24, me/la
- die Angabe des Verhältnisses von Zahlen oder
Größen im Sinne einer Verbindung mit je/pro:
im Durchschnitt 80 km/h, 1000 Einwohner/km²
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