Ergänzungsstrich
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§ 98: Mit dem Ergänzungsstrich zeigt man an, dass in Zusammensetzungen
oder Ableitungen einer Aufzählung ein gleicher Bestandteil ausgelassen wurde,
der sinngemäß zu ergänzen ist.
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Zum Bindestrich wie in A-Dur siehe § 40 ff.
Dies betrifft
- den letzten Bestandteil:
Haupt- und Nebeneingang (= Haupteingang und Nebeneingang); Eisenbahn-, Straßen-,
Luft- und Schiffsverkehr; vitamin- und eiweißhaltig, saft- und kraftlos, ein- und ausladen
Natur- und synthetische Gewebe, Standard- und individuelle Lösungen; zurück-,
voraus- oder abwärts fahren; (in umgekehrter Abfolge:) synthetische und Naturgewebe,
individuelle und Standardlösungen; abwärts, voraus- oder zurückfahren
- den ersten Bestandteil:
Verkehrslenkung und -überwachung (= Verkehrslenkung und Verkehrsüberwachung);
Schulbücher, -hefte, -mappen und -utensilien; heranführen oder -schleppen,
bergauf und -ab
Mozart-Symphonien und -Sonaten (= Mozart-Symphonien und Mozart-Sonaten)
- den letzten und den ersten Bestandteil:
Textilgroß- und -einzelhandel (= Textilgroßhandel und Textileinzelhandel),
Eisenbahnunter- und -überführungen
Werkzeugmaschinen-Import- und -Exportgeschäfte
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