Apostroph
Mit dem Apostroph zeigt man an, dass man in einem Wort einen Buchstaben
oder mehrere ausgelassen hat.
Zu unterscheiden sind:
- Gruppen, bei denen man den Apostroph setzen muss (siehe § 96),
- Gruppen, bei denen der Gebrauch des Apostrophs dem Schreibenden freigestellt ist
(siehe § 97).
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§ 96: Man setzt den Apostroph in drei Gruppen von Fällen.
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Dies betrifft
- Eigennamen, deren Grundform (Nominativform) auf einen s-Laut (geschrieben: -s,
-ss, -ß, -tz, -z, -x, -ce) endet, bekommen im Genitiv den Apostroph, wenn
sie nicht einen Artikel, ein Possessivpronomen oder dergleichen bei sich haben:
Aristoteles' Schriften, Carlos' Schwester, Ines' gute Ideen, Felix' Vorschlag,
Heinz' Geburtstag, Alice' neue Wohnung
E1: Aber ohne Apostroph:
die Schriften des Aristoteles, die Schwester des Carlos, der Geburtstag
unseres kleinen Heinz
E2: Der Apostroph steht auch, wenn -s, -z, -x usw. in der Grundform stumm sind:
Cannes' Filmfestspiele, Boulez' bedeutender Beitrag, Giraudoux' Werke
- Wörter mit Auslassungen, die ohne Kennzeichnung schwer lesbar oder
missverständlich sind:
In wen'gen Augenblicken ... 's ist schade um ihn. Das Wasser rauscht', das Wasser schwoll.
- Wörter mit Auslassungen im Wortinneren wie:
D'dorf (= Düsseldorf), M'gladbach (= Mönchengladbach), Ku'damm (= Kurfürstendamm)
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§ 97: Man kann den Apostroph setzen, wenn Wörter gesprochener Sprache
mit Auslassungen bei schriftlicher Wiedergabe undurchsichtig sind.
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der Käpt'n, mit'm Fahrrad
Bitte, nehmen S' (= Sie) doch Platz! Das war 'n (= ein) Bombenerfolg!
E: Von dem Apostroph als Auslassungszeichen zu unterscheiden ist der
gelegentliche Gebrauch dieses Zeichens zur Verdeutlichung der Grundform eines
Personennamens vor der Genitivendung -s oder vor dem Adjektivsuffix -sch:
Carlo's Taverne, Einstein'sche Relativitätstheorie
Zur Schreibung der adjektivischen Ableitungen von Personennamen auf -sch
siehe auch § 49 und § 62.
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