Doppelpunkt
|
§ 81: Mit dem Doppelpunkt kündigt man an, dass etwas Weiterführendes folgt.
|
Zur Schreibung des ersten Wortes nach Doppelpunkt siehe § 54(1) und (2).
Dies betrifft
- wörtlich wiedergegebene Äußerungen oder Textstellen, wenn der
Begleitsatz oder ein Teil von ihm vorausgeht:
Er sagte: "Ich komme morgen." Er sagte zu ihr: "Komm bitte morgen!" Er fragte: "Kommst
du morgen?" Sie sagte: "Brauchen Sie die Unterlagen?", und öffnete die Schublade. Die
Zeitung schrieb, dass die Bahn erklären ließ: "Wir haben die feste Absicht die
Strecke stillzulegen."
Zu den Anführungszeichen siehe § 89.
- Aufzählungen, spezielle Angaben, Erklärungen oder dergleichen:
Er hat schon mehrere Länder besucht: Frankreich, Spanien, Rumänien, Polen.
Die Namen der Monate sind folgende: Januar, Februar, März usw. Er hatte alles verloren:
seine Frau, seine Kinder und sein ganzes Vermögen.
Wir stellen ein:
- Maschinenschlosser
- Reinigungskräfte
- Kraftfahrer
Nächste Arbeitsberatung: 30.09.1997
Familienstand: ledig
Latein: befriedigend
Robert Musil: Der Mann ohne Eigenschaften
Gebrauchsanweisung: Man nehme jede zweite Stunde eine Tablette.
Beachten Sie bitte folgenden Hinweis: Infolge der anhaltenden Trockenheit besteht Waldbrandgefahr.
- Zusammenfassungen des vorher Gesagten oder Schlussfolgerungen aus diesem:
Haus und Hof, Geld und Gut: alles ist verloren.
Wer immer nur an sich selbst denkt, wer nur danach trachtet, andere zu übervorteilen,
wer sich nicht in die Gemeinschaft einfügen kann: der kann von uns keine Hilfe erwarten.
Möglich ist hier auch ein Gedankenstrich:
Haus und Hof, Geld und Gut - alles ist verloren.
Zur Möglichkeit der Wahl zwischen Doppelpunkt, Gedankenstrich
und Komma siehe § 82.
|