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Doppelpunkt


§ 81: Mit dem Doppelpunkt kündigt man an, dass etwas Weiterführendes folgt.

Zur Schreibung des ersten Wortes nach Doppelpunkt siehe § 54(1) und (2).

Dies betrifft

  1. wörtlich wiedergegebene Äußerungen oder Textstellen, wenn der Begleitsatz oder ein Teil von ihm vorausgeht:
    Er sagte: "Ich komme morgen." Er sagte zu ihr: "Komm bitte morgen!" Er fragte: "Kommst du morgen?" Sie sagte: "Brauchen Sie die Unterlagen?", und öffnete die Schublade. Die Zeitung schrieb, dass die Bahn erklären ließ: "Wir haben die feste Absicht die Strecke stillzulegen."
    Zu den Anführungszeichen siehe § 89.

  2. Aufzählungen, spezielle Angaben, Erklärungen oder dergleichen:
    Er hat schon mehrere Länder besucht: Frankreich, Spanien, Rumänien, Polen. Die Namen der Monate sind folgende: Januar, Februar, März usw. Er hatte alles verloren: seine Frau, seine Kinder und sein ganzes Vermögen.
    Wir stellen ein:
    • Maschinenschlosser
    • Reinigungskräfte
    • Kraftfahrer
    Nächste Arbeitsberatung: 30.09.1997
    Familienstand: ledig
    Latein: befriedigend
    Robert Musil: Der Mann ohne Eigenschaften
    Gebrauchsanweisung: Man nehme jede zweite Stunde eine Tablette.
    Beachten Sie bitte folgenden Hinweis: Infolge der anhaltenden Trockenheit besteht Waldbrandgefahr.

  3. Zusammenfassungen des vorher Gesagten oder Schlussfolgerungen aus diesem:
    Haus und Hof, Geld und Gut: alles ist verloren.
    Wer immer nur an sich selbst denkt, wer nur danach trachtet, andere zu übervorteilen, wer sich nicht in die Gemeinschaft einfügen kann: der kann von uns keine Hilfe erwarten.

    Möglich ist hier auch ein Gedankenstrich:
    Haus und Hof, Geld und Gut - alles ist verloren.

    Zur Möglichkeit der Wahl zwischen Doppelpunkt, Gedankenstrich und Komma siehe § 82.

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Erstellt von Dr. Roman Schneider. Inhaltliche Fragen an Dr. Klaus Heller. Copyright IDS Mannheim.