zurück vor Inhalt Paragraphenliste Leitseite Rechtschreibreform

Kennzeichnung des Schlusses von Ganzsätzen


Der Kennzeichnung des Schlusses von Ganzsätzen dienen:
  • der Punkt
  • das Ausrufezeichen
  • das Fragezeichen

Ganzsätze im Sinne dieser orthographischen Regelung zeigen Beispiele wie:
Gestern hat es geregnet. Du kommst bitte morgen! Hat er das wirklich gesagt? Im Hausflur war es still, ich drückte erwartungsvoll auf die Klingel. Ich hoffe, dass wir uns bald wiedersehen. Meine Freundin hatte den Zug versäumt; deshalb kam sie eine halbe Stunde zu spät.
Niemand kannte ihn. Auch der Gärtner nicht. Bitte die Türen schließen und Vorsicht bei der Abfahrt des Zuges! Ob er heute kommt? Nein, morgen. Warum nicht? Gute Reise! Hilfe!

Zu den Zeichen in Verbindung mit Gedankenstrich oder Klammern siehe § 85 bzw. § 88.

Zu den Zeichen bei wörtlich Wiedergegebenem siehe § 90.

Zum Gedankenstrich zwischen zwei Ganzsätzen siehe § 83.

§ 67: Mit dem Punkt kennzeichnet man den Schluss eines Ganzsatzes.

Ich habe ihn gestern gesehen. Sie kommt morgen. Das Kind weinte, weil es seinen Schlüssel verloren hatte.
Wir sehen nach, was Paul macht. Sie habe ihn gestern gesehen, behauptete sie. Sie forderte ihn auf die Wohnung sofort zu verlassen. Ich wünschte, die Prüfung wäre vorbei. Sie fragte ungeduldig, ob er endlich komme. Der Redner stellte die Frage, wie es nach diesen Umweltschäden weitergehen solle.
Im Hausflur war es still. Ich drückte erwartungsvoll auf die Klingel.

E1: Wenn aber als mehrteiliger Ganzsatz verstanden, entsprechend § 71(1) bzw. § 80(1) mit Komma oder Semikolon:
Im Hausflur war es still, ich drückte erwartungsvoll auf die Klingel.
Im Hausflur war es still; ich drückte erwartungsvoll auf die Klingel.

E2: Bei Aufforderungen, denen man keinen besonderen Nachdruck geben will, setzt man einen Punkt und kein Ausrufezeichen (hierzu siehe § 69):
Rufen Sie bitte später noch einmal an. Nehmen Sie doch Platz. Vgl. S. 25 seiner letzten Veröffentlichung.

E3: In den folgenden Fällen setzt man keinen Punkt:

  • am Ende von frei stehenden Zeilen (siehe § 68)
  • am Ende einer kolumnenartigen Aufzählung ohne schließende Satzzeichen (siehe § 71 E2)
  • am Ende von Parenthesen (mit Gedankenstrich siehe § 85, mit Klammern siehe § 88)
  • bei wörtlich Wiedergegebenem am Anfang oder im Inneren von Ganzsätzen (siehe § 92)
  • nach Auslassungspunkten (siehe § 100)
  • nach Punkt zur Kennzeichnung von Abkürzungen (siehe § 103) und Ordinalzahlen (siehe § 105)

§ 68: Nach frei stehenden Zeilen setzt man keinen Punkt.

Dies betrifft unter anderem

  1. Überschriften und Werktitel (etwa von Büchern und Theaterstücken, Werken der bildenden Kunst und der Musik, Rundfunk- und Fernsehproduktionen):
    Allmähliche Normalisierung im Erdbebengebiet
    Schneeverwehungen behindern Autoverkehr
    Chance für eine diplomatische Lösung
    Einführung in die höhere Mathematik
    Der kaukasische Kreidekreis
    Die Zauberflöte

    Zum Ausrufezeichen siehe § 69 E2(1); zum Fragezeichen siehe § 70 E2.

  2. Titel von Gesetzen, Verträgen, Deklarationen und dergleichen sowie Bezeichnungen für Veranstaltungen:
    Bundesgesetz über den Straßenverkehr
    Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa
    Internationaler Ärztekongress

  3. Anschriften und Datumszeilen sowie Grußformeln und Unterschriften etwa in Briefen:
    Werner Meier                   Donnerstag, 15. Februar 1996
    Gerichtsweg 12
    04103 Leipzig
    
    Herrn Rudolf Schröder
    Rüdesheimer Str. 29
    62123 Wiesbaden
    
    Sehr geehrter Herr Schröder,
    entsprechend unserer telefonischen Vereinbarung ...
    ...
    Mit freundlichen Grüßen
    Ihr Werner Meier
    

Zur Zeichensetzung bei der Anrede etwa in Briefen siehe § 69 E3.

§ 69: Mit dem Ausrufezeichen gibt man dem Inhalt des Ganzsatzes einen besonderen Nachdruck wie etwa bei nachdrücklichen Behauptungen, Aufforderungen, Grüßen, Wünschen oder Ausrufen.

Ich habe ihn gestern bestimmt gesehen! Komm bitte morgen! Du kommst morgen! Lasst uns keine Zeit verlieren! Du musst die Arbeit abgeben, weil morgen der letzte Termin ist!
Seht nach, was Paul macht! Sehen Sie nur, wie schön die Aussicht ist! Bitte fordern Sie ihn auf die Wohnung sofort zu verlassen! Frag ihn, ob er kommt!
Ruhe! Bitte nicht stören! Zurücktreten! Bitte die Türen schließen und Vorsicht bei der Abfahrt des Zuges! Guten Morgen! Hoffentlich sehen wir uns bald wieder! Wäre nur die Prüfung erst einmal vorbei! Wenn ich dich noch einmal erwische, kannst du was erleben! Das ist ja großartig! Welch ein Glück! Au! Das tut weh! Nein! Nein!

Zum Punkt nach Aufforderungen ohne besonderen Nachdruck siehe § 67 E2.

E1: Wenn aber als mehrteiliger Ganzsatz oder als Teile einer Aufzählung verstanden, entsprechend § 71 mit Komma (siehe auch § 79(2) und (3)):
Das ist ja großartig, welch ein Glück! Au, das tut weh! Nein, nein!

E2: Zur Kennzeichnung eines besonderen Nachdrucks setzt man auch nach frei stehenden Zeilen ein Ausrufezeichen.
Dies betrifft

  1. Überschriften und Werktitel:
    Chance für eine diplomatische Lösung!
    Kämpft für den Frieden!
    Endlich!

    Zum Punkt siehe § 68(1); zum Fragezeichen siehe § 70 E2.

  2. die Anrede:
    Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren!

E3: Nach der Anrede etwa in Briefen kann man ein Ausrufezeichen oder entsprechend § 79(1) ein Komma setzen:
Sehr geehrter Herr Schröder!
Entsprechend unserer telefonischen Vereinbarung ...

Sehr geehrter Herr Schröder,
entsprechend unserer telefonischen Vereinbarung ...

In der Schweiz auch ohne Zeichen am Ende:
Sehr geehrter Herr Schröder
Entsprechend unserer telefonischen Vereinbarung ...

§ 70: Mit dem Fragezeichen kennzeichnet man den Ganzsatz als Frage.

Hast du ihn gestern gesehen? Wann kommst du? Kommst du wirklich morgen? Ob er morgen kommt? Soll er ihm einen Brief schreiben oder ist es besser, dass er ihn anruft?
Habt ihr nachgesehen, was Paul macht? Sehen Sie, wie schön die Aussicht ist? Haben Sie ihn aufgefordert die Wohnung sofort zu verlassen? Hat er gefragt, ob Fritz kommt?
Warst du im Kino? In welchem Film? Dein Freund war auch mit? Was möchtet ihr trinken: Bier, Wein oder Apfelmost? Ist das nicht großartig? Ist das nicht ein Glück? Warum? Weshalb? Weswegen?

E1: Wenn aber als mehrteiliger Ganzsatz oder als Teile einer Aufzählung verstanden, entsprechend § 71 mit Komma:
Ist das nicht großartig, ist das nicht ein Glück? Warum, weshalb, weswegen?

E2: Zur Kennzeichnung einer Frage setzt man auch nach frei stehenden Zeilen, zum Beispiel nach Überschriften und Werktiteln, ein Fragezeichen:
Chance für eine diplomatische Lösung? Wo warst du, Adam? Quo vadis?

Zum Punkt siehe § 68(1); zum Ausrufezeichen siehe § 69 E2.

zurück vor Inhalt Paragraphenliste Leitseite
zurück vor Inhalt Paragraphen Reform


Erstellt von Dr. Roman Schneider. Inhaltliche Fragen an Dr. Klaus Heller. Copyright IDS Mannheim.