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Adjektiv und Partizip


Für Partizipien gelten dieselben Regeln wie für Adjektive; zu diesen werden hier auch die Kardinal- und die Ordinalzahlen gerechnet. Bei den Adjektiven/Partizipien sind zu unterscheiden
  1. Zusammensetzungen wie: angsterfüllt, altersschwach, schwerstbehindert, wehklagend, blaugrau, bitterböse, dreizehn, siebzehnte
  2. Wortgruppen wie: abhanden gekommen, Rat suchend, sitzen geblieben, riesig groß, blendend weiß, mehrere Jahre lang; zwei Milliarden
Siehe im Einzelnen § 36.
Zu Fällen wie nicht öffentlich/nichtöffentlich siehe § 36 E2.

§ 36: Substantive, Adjektive, Verbstämme, Adverbien oder Pronomen können mit Adjektiven oder Partizipien Zusammensetzungen bilden. Man schreibt sie zusammen.

Dies betrifft

  1. Zusammensetzungen, bei denen der erste Bestandteil für eine Wortgruppe steht, zum Beispiel:
    angsterfüllt (= von Angst erfüllt), bahnbrechend (= sich eine Bahn brechend), butterweich (= weich wie Butter), fingerbreit (= einen Finger breit), freudestrahlend (= vor Freude strahlend), herzerquickend (= das Herz erquickend), hitzebeständig (= gegen Hitze beständig), jahrelang (= mehrere Jahre lang), knielang (= lang bis zum Knie), meterhoch (= einen oder mehrere Meter hoch), milieubedingt (= durch das Milieu bedingt)
    denkfaul, fernsehmüde, lernbegierig, röstfrisch, schreibgewandt, tropfnass; selbstbewusst, selbstsicher

    Mit Fugenelement, zum Beispiel: altersschwach, anlehnungsbedürftig, geschlechtsreif, lebensfremd, sonnenarm, werbewirksam

  2. Zusammensetzungen, bei denen der erste oder der zweite Bestandteil in dieser Form nicht selbständig vorkommt, zum Beispiel:
    einfach, zweifach; letztmalig, redselig, saumselig, schwerstbehindert, schwindsüchtig; blauäugig, großspurig, kleinmütig, vieldeutig

  3. Zusammensetzungen, bei denen das dem Partizip zugrunde liegende Verb entsprechend § 33 bzw. § 34 mit dem ersten Bestandteil zusammengeschrieben wird, zum Beispiel:
    wehklagend (wegen wehklagen); herunterfallend, heruntergefallen; irreführend, irregeführt; teilnehmend, teilgenommen

  4. Zusammensetzungen aus gleichrangigen (nebengeordneten) Adjektiven, zum Beispiel:
    blaugrau, dummdreist, feuchtwarm, grünblau, nasskalt, taubstumm
    Zur Schreibung mit Bindestrich siehe § 45(2).

  5. Zusammensetzungen mit bedeutungsverstärkenden oder bedeutungsmindernden ersten Bestandteilen, die zum Teil lange Reihen bilden, zum Beispiel:
    bitter- (bitterböse, bitterernst, bitterkalt), brand-, dunkel-, erz-, extra-, gemein-, grund-, hyper-, lau-, minder-, stock-, super-, tod-, ultra-, ur-, voll-

  6. mehrteilige Kardinalzahlen unter einer Million sowie alle mehrteiligen Ordinalzahlen, zum Beispiel:
    dreizehn, siebenhundert, neunzehnhundertneunundachtzig; der siebzehnte Oktober, der einhundertste Geburtstag, der fünfhunderttausendste Fall, der zweimillionste Besucher
    Beachte aber Substantive wie Dutzend, Million, Milliarde, Billion, zum Beispiel: zwei Dutzend Hühner, eine Million Teilnehmer, zwei Milliarden fünfhunderttausend Menschen
E1: In den Fällen, die nicht durch § 36 (1) bis (6) geregelt sind, schreibt man getrennt. Siehe auch § 36 E2.

Dies betrifft

  1. Fälle, bei denen das dem Partizip zugrunde liegende Verb vom ersten Bestandteil getrennt geschrieben wird, und zwar
    1. entsprechend § 35, zum Beispiel:
      beisammen gewesen (wegen beisammen sein), zurück gewesen
    2. entsprechend § 34 E3(2) bis (6), zum Beispiel:
      abhanden gekommen (abhanden kommen), auseinander laufend, auswendig gelernt, vorwärts blickend
      hell strahlend (hell strahlen), laut redend
      gefangen genommen (gefangen nehmen), verloren gegangen
      Rat suchend (Rat suchen), Not leidend, Rad fahrend
      kennen gelernt (kennen lernen), sitzen geblieben

  2. Fälle, bei denen der erste Bestandteil eine Ableitung auf -ig, -isch, -lich ist, zum Beispiel:
    riesig groß, mikroskopisch klein, schrecklich nervös
    Zur Schreibung mit Bindestrich in Fällen wie wissenschaftlich-technisch siehe § 45(2).

  3. Fälle, bei denen der erste Bestandteil ein (adjektivisches) Partizip ist, zum Beispiel:
    abschreckend hässlich, blendend weiß, gestochen scharf, kochend heiß, leuchtend rot, strahlend hell

  4. Fälle, bei denen der erste Bestandteil erweitert oder gesteigert ist bzw. erweitert oder gesteigert werden kann, zum Beispiel:
    vor Freude strahlend, gegen Hitze beständig, zwei Finger breit, drei Meter hoch, mehrere Jahre lang, seiner selbst bewusst; sehr ernst gemeint, leichter verdaulich
    dicht behaart, dünn bewachsen, schwach bevölkert
E2: Lässt sich in einzelnen Fällen der Gruppen aus Adjektiv, Adverb oder Pronomen + Adjektiv/Partizip zwischen § 36 und § 36 E1 keine klare Entscheidung für Getrennt- oder Zusammenschreibung treffen, so bleibt es dem Schreibenden überlassen, ob er sie als Wortgruppe oder als Zusammensetzung verstanden wissen will, zum Beispiel nicht öffentlich (Wortgruppe)/nichtöffentlich (Zusammensetzung).

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Erstellt von Dr. Roman Schneider. Inhaltliche Fragen an Dr. Klaus Heller. Copyright IDS Mannheim.