Vorbemerkungen zur Getrennt- und Zusammenschreibung
- Die Getrennt- und Zusammenschreibung betrifft die Schreibung von Wörtern, die
im Text unmittelbar benachbart und aufeinander bezogen sind. Handelt es sich um die Bestandteile
von Wortgruppen, so schreibt man sie voneinander getrennt. Handelt es sich um die Bestandteile
von Zusammensetzungen, so schreibt man sie zusammen. Manchmal können dieselben
Bestandteile sowohl eine Wortgruppe als auch eine Zusammensetzung bilden. Die Verwendung
als Wortgruppe oder als Zusammensetzung kann dabei von der Aussageabsicht des Schreibenden
abhängen.
- Bei der Regelung der Getrennt- und Zusammenschreibung wird davon ausgegangen, dass
die getrennte Schreibung der Wörter der Normalfall und daher allein die Zusammenschreibung
regelungsbedürftig ist.
- Soweit dies möglich ist, werden zu den Regeln formale Kriterien aufgeführt, mit
deren Hilfe sich entscheiden lässt, ob man im betreffenden Fall getrennt oder ob man
zusammenschreibt. So wird zum Beispiel stets zusammengeschrieben, wenn der erste oder
der zweite Bestandteil in dieser Form als selbständiges Wort nicht vorkommt (wie bei
wissbegierig, zuinnerst). So wird zum Beispiel stets getrennt geschrieben, wenn der erste
oder der zweite Bestandteil erweitert ist (wie bei viele Kilometer weit, aber kilometerweit;
irgend so ein, aber irgendein).
- Bei den verschiedenen Wortarten sind - auch in Abhängigkeit von sprachlichen
Entwicklungsprozessen - spezielle Bedingungen zu beachten. Daher ist die folgende Darstellung
nach der Wortart der Zusammensetzung gegliedert:
- Verb (§ 33 bis § 35)
- Adjektiv und Partizip (§ 36)
- Substantiv (§ 37 bis § 38)
- Andere Wortarten (§ 39)
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