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Vorbemerkungen zur Getrennt- und Zusammenschreibung


  1. Die Getrennt- und Zusammenschreibung betrifft die Schreibung von Wörtern, die im Text unmittelbar benachbart und aufeinander bezogen sind. Handelt es sich um die Bestandteile von Wortgruppen, so schreibt man sie voneinander getrennt. Handelt es sich um die Bestandteile von Zusammensetzungen, so schreibt man sie zusammen. Manchmal können dieselben Bestandteile sowohl eine Wortgruppe als auch eine Zusammensetzung bilden. Die Verwendung als Wortgruppe oder als Zusammensetzung kann dabei von der Aussageabsicht des Schreibenden abhängen.

  2. Bei der Regelung der Getrennt- und Zusammenschreibung wird davon ausgegangen, dass die getrennte Schreibung der Wörter der Normalfall und daher allein die Zusammenschreibung regelungsbedürftig ist.

  3. Soweit dies möglich ist, werden zu den Regeln formale Kriterien aufgeführt, mit deren Hilfe sich entscheiden lässt, ob man im betreffenden Fall getrennt oder ob man zusammenschreibt. So wird zum Beispiel stets zusammengeschrieben, wenn der erste oder der zweite Bestandteil in dieser Form als selbständiges Wort nicht vorkommt (wie bei wissbegierig, zuinnerst). So wird zum Beispiel stets getrennt geschrieben, wenn der erste oder der zweite Bestandteil erweitert ist (wie bei viele Kilometer weit, aber kilometerweit; irgend so ein, aber irgendein).

  4. Bei den verschiedenen Wortarten sind - auch in Abhängigkeit von sprachlichen Entwicklungsprozessen - spezielle Bedingungen zu beachten. Daher ist die folgende Darstellung nach der Wortart der Zusammensetzung gegliedert:

    1. Verb (§ 33 bis § 35)
    2. Adjektiv und Partizip (§ 36)
    3. Substantiv (§ 37 bis § 38)
    4. Andere Wortarten (§ 39)

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Erstellt von Dr. Roman Schneider. Inhaltliche Fragen an Dr. Klaus Heller. Copyright IDS Mannheim.