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Besondere Kennzeichnung der langen Vokale


Folgt im Wortstamm auf einen betonten Vokal kein Konsonant, ist er lang. Die regelmäßige Kennzeichnung mit h hat auch die Aufgabe, die Silbenfuge zu markieren, zum Beispiel Kü|he; vgl. § 6. Folgt nur ein Konsonant, so kann der Vokal kurz oder lang sein. Die Länge wird jedoch nur bei einheimischen Wörtern mit [i:] regelmäßig durch ie bezeichnet; vgl. § 1. Ansonsten erfolgt die Kennzeichnung nur ausnahmsweise:

a) in manchen Wörtern vor l, m, n, r mit h; vgl. § 8
b) mit Doppelvokal aa, ee, oo; vgl. § 9
c) mit ih, ieh; § 12.

Zum ß (statt s) nach langem Vokal und Diphthong siehe § 25.

§ 6: Wenn einem betonten einfachen langen Vokal ein unbetonter kurzer Vokal unmittelbar folgt oder in erweiterten Formen eines Wortes folgen kann, so steht nach dem Buchstaben für den langen Vokal stets der Buchstabe h.

Dies betrifft Wörter wie:
ah: nahen, bejahen (aber ja)
eh: Darlehen, drehen
oh: drohen, Floh (
wegen Flöhe)
uh: Kuh (
wegen Kühe), Ruhe, Schuhe
äh: fähig, Krähe, zäh (
Ausnahme säen)
öh: Höhe (
Ausnahme Bö, trotz Böe, Böen)
üh: früh (
wegen früher)

Zu ieh siehe § 12(2).
Zu See u. a. siehe § 9.

§ 7: Das h steht ausnahmsweise auch nach dem Diphthong [aI].

Das betrifft Wörter wie:
gedeihen, Geweih, leihen (≠ Laien), Reihe, Reiher, seihen, verzeihen, weihen, Weiher; aber sonst: Blei, drei, schreien

§ 8: Wenn einem betonten langen Vokal einer der Konsonanten [l], [m], [n] oder [r] folgt, so wird in vielen, jedoch nicht in der Mehrzahl der Wörter nach dem Buchstaben für den Vokal ein h eingefügt.

Dies betrifft:

  1. Wörter, in denen auf [l], [m], [n] oder [r] kein weiterer Konsonant folgt, zum Beispiel:
    ah: Dahlie, lahm, ahnen, Bahre
    eh: Befehl, benehmen, ablehnen, begehren
    oh: hohl, Sohn, bohren
    uh: Pfuhl, Ruhm, Huhn, Uhr
    äh: ähneln, Ähre
    öh: Höhle, stöhnen, Möhre
    üh: fühlen, Bühne, führen

    Zu ih siehe § 12(1).

  2. die folgenden Einzelfälle: ahnden, fahnden
E1: Zu unterscheiden sind gleich lautende, aber unterschiedlich geschriebene Wortstämme wie: Mahl ≠ Mal, mahlen ≠ malen, Sohle ≠ Sole; dehnen ≠ denen; Bahre ≠ Bar, wahr ≠ er war, lehren ≠ leeren, mehr ≠ Meer, Mohr ≠ Moor, Uhr ≠ Ur, währen ≠ sie wären

E2: Das h bleibt auch bei Flexion, Stammveränderung und in Ableitungen erhalten, zum Beispiel: befehlen – befiehl – er befahl – befohlen, drehen – gedreht – Draht, empfehlen – empfiehl – er empfahl – empfohlen, gedeihen – es gedieh – gediehen, fliehen – er floh – geflohen, leihen – er lieh – geliehen, mähen – Mahd, nähen – Naht, nehmen – er nahm, sehen – er sieht – er sah – gesehen, stehlen – er stiehlt – er stahl – gestohlen, verzeihen – er verzieh – verziehen, weihen – geweiht – Weihnachten

Ausnahmen, zum Beispiel: Blüte, Blume (trotz blühen), Glut (trotz glühen), Nadel (trotz nähen)

E3: In Fremdwörtern steht bis auf wenige Ausnahmen wie Allah, Schah kein h.

§ 9: Die Länge von [a:], [e:] und [o:] kennzeichnet man in einer kleinen Gruppe von Wörtern durch die Verdopplung aa, ee bzw. oo.

Dies betrifft Wörter wie:
aa: Aal, Aas, Haar, paar, Paar, Saal, Saat, Staat, Waage ee: Beere, Beet, Fee, Klee, scheel, Schnee, See, Speer, Tee, Teer; außerdem eine Reihe von Fremdwörtern mit ee im Wortausgang wie: Armee, Idee, Kaffee, Klischee, Tournee, Varietee
oo: Boot, Moor, Moos, Zoo

Zu die Feen, Seen siehe § 19.

E1: Zu unterscheiden sind gleich lautende, aber unterschiedlich geschriebene Wortstämme wie: Waage ≠ Wagen; Heer ≠ her, hehr; leeren ≠ lehren; Meer ≠ mehr; Reede ≠ Rede; Seele, seelisch ≠ selig; Moor ≠ Mohr

E2: Bei Umlaut schreibt man nur ä bzw. ö, zum Beispiel: Härchen – aber Haar; Pärchen – aber Paar; Säle – aber Saal; Bötchen – aber Boot

§ 10: Wenige einheimische Wörter und eingebürgerte Entlehnungen mit dem langen Vokal [i:] schreibt man ausnahmsweise mit i.

Dies betrifft Wörter wie:
dir, mir, wir; gib, du gibst, er gibt (aber ergiebig); Bibel, Biber, Brise, Fibel, Igel, Liter, Nische, Primel, Tiger, Wisent

E: Zu unterscheiden sind gleich lautende, aber unterschiedlich geschriebene Wörter wie: Lid ≠ Lied; Mine ≠ Miene; Stil ≠ Stiel; wider ≠ wieder

§ 11: Für langes [i:] schreibt man ie in den fremdsprachigen Suffixen und Wortausgängen -ie, -ier und -ieren.

Dies betrifft Wörter wie:
Batterie, Lotterie; Manier, Scharnier; marschieren, probieren

Ausnahmen, zum Beispiel: Geysir, Saphir, Souvenir, Vampir, Wesir

§ 12: In Einzelfällen kennzeichnet man die Länge des Vokals [i:] zusätzlich mit dem Buchstaben h und schreibt ih oder ieh.

Im Einzelnen gilt:

  1. ih steht nur in den folgenden Wörtern (vgl. § 8): ihm, ihn, ihnen; ihr (Personal- und Possessivpronomen), außerdem Ihle
  2. ieh steht nur in den folgenden Wörtern (vgl. § 6): fliehen, Vieh, wiehern, ziehen

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Erstellt von Dr. Roman Schneider. Inhaltliche Fragen an Dr. Klaus Heller. Copyright IDS Mannheim.