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polizei.html © R.S.Schiljaeva (Kirov) Die Untertanen Deutschlands und Österreich-Ungarns unter der polizeilichen Obhut im Gouvernement Wjatka (1914-1917) Das Thema der Deportierung von österreichischen und deutschen Untertanen in der Zeit des ersten Weltkrieges ist in der vaterländischen Geschichtswissenschaft praktisch nicht ausgearbeitet, abgesehen vom Artikel von S.G.Nelipowitsch in der Militär-geschichtlichen Zeitschrift, gegründet auf den Dokumenten des RGWIA (des Russischen staatlichen militärisch-geschichtlichen Archivs). Bis zur jüngsten Zeit wurde dieses Problem auch in unserer regionalen Geschichte nicht untersucht. Aus den Publikationen der vorsowjetischen Zeit muss man den nicht bis zum Ende geschriebenen Artikel im Gedächtnisbüchlein des Gouvernements Wjatka für das Jahr 1915 ??? erwähnen, aus den nichtgedruckten verdient die Aufmerksamkeit ein Gedächtnisnotiz des Gouvernementsoberhaupts "Über Kriegsgefangene", zusammengestellt nicht früher als am 24.November 1914 ?. Teilweise berührte dieses Thema W.?.Mussichin während der Vorbereitung seiner Doktorarbeit, indem er den Zustand der Industrie und die Lage der Arbeiterklasse im Gouvernement Wjatka in den Jahren des ersten Weltkrieges, und der wissenschaftliche Mitarbeiter des Staatsarchivs der Region Kirov (GAKO) A.W.Kolotov in seiner Mitteilung im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Schwedischen Riten Kreuzes in dieser Periode. Unterdessen gibt es in regionalen Archiven, darunter auch im Staatsarchiv der Region Kirov eine ausgebreitete Dokumentensammlung, die es erlaubt, dieses Thema von verschiedenen Standpunkten aus zu erforschen. Diese Mitteilung hat zum Zweck, vor allem einen davon zu berühren - Organisierung der polizeilichen Aufsicht über Internierte in einer der Regionen Russlands - im Gouvernement Wjatka. Zuerst muss man Einiges erläutern. Erstens, 1914-1915 wurde der Terminus "Kriegsgefangene" oft sowohl in Bezug auf Personen, die während der Schlachten gefangengenommen worden waren, als auch auf wehrpflichtige Untertanen der gegen Russland kämpfenden Mächte des Einberufungsalters, die vor Kriegserklärung im Russischen Kaiserreich gelebt hatten und die wegen Kriegszustände verhaftet worden waren. Diese Mitteilung bezieht sich nur auf Letztere, und der Terminus "Kriegsgefangene" wird nur in zitierten Dokumenten verwendet. Ferner, bei der Feststellung der Anzahl der ins Gouvernement Wjatka geschickten ausländischen Untertanen muss man beachten, dass verschiedene Listen und Berichte anhängig von Zielen ihrer Zusammenstellung uns verschiedene Ziffern angeben - der Kriegsgefangenen allein oder unter Berücksichtigung ihrer Familienmitglieder. Man muss auch nicht vergessen, dass es unter den ins Gouvernement Wjatka Verbannten auch nicht wenig russische Staatsbürger gegeben hat, die spionageverdächtig zugunsten einer feindlichen Macht waren, unter ihnen viele mit deutschen Familiennamen, z.B. Freiherr Karl Manteufel. Man muss im Gedächtnis halten, dass man in Archivdokumenten jener Periode ziemlich selten Angaben über die Nationalität der Wehrpflichtigen finden kann, etwas häufiger wird ihre Konfession, und in meisten Fällen wird nur ihre Staatsbürgerschaft angegeben. Darum müssen Interessenten für Deutsche eben eine Zusammenstellung verschiedener Quellen durchführen. In einem noch größeren Ausmaß bezieht diese Forderung auf die Einschätzung von Fakten und Ereignissen, besonders in Fragen der Lage von Wehrpflichtigen, des Verhaltens ihnen gegenüber отношениа к ним местного населниа т.п. Такого рода документы, как правило, субъективны. In Übereinstimmung mit obligatorischen Verordnungen der Hauptverwaltung des Generalstabs vom 25.Juli und des Innenministers vom 26.Juli 1914 (noch vor dem Eintritt Russlands in den Krieg) wurden deutsche und österreichische Untertanen, Männer im Alter von 18 bis 45 Jahren, die auf dem russischen Territorium wohnhaft waren, für Kriegsgefangene erklärt und unterstanden der Verbannung in innere Gouvernements des Landes. Die Familien der Verhafteten und Verbannten bekamen die Erlaubnis, ihre Häupter zu begleiten. Offiziellen deutschen Konsulen wurde es verordnet, unverzüglich über die Grenze durch Finnland oder den Fernen Osten zu fahren unter der strengsten Beobachtung bis zur Ausfahrt. Für die Verwaltung des Gouvernements Wjatka bedeutete dies vor allem das Zusammenstellen von Listen ausländischer Untertanen, die in seinen Grenzen wohnten. Das zu machen war leicht, es gab sie ganz wenig: 3 Wehrpflichtige ? 10 Nichtwehrpflichtige, unter ihnen 5 Personen - im Ujesd Sarapul, 4 - in der Stadt Wjatka und je 1 - in Ujesden Elabuga, Slobodskoj, Urshum und Jaransk (Frauen und Kinder nicht mitgerechnet). Einer der Wehrpflichtigen, als Vize-Feldwebel der deutschen Infanterie verzeichnet, Angestellter im Bondjusher Chemiewerk des Ujesds Elabuga Ingenieur-Mechaniker Friedrich Bär (Ber, Beer, Behr, Bähr?), wurde verhaftet. Von den übrigen nahmen die schriftliche Erklärung ab, dass sie den Aufenthaltsort nicht verlassen durften. Etwas später wurde aus Wjatka der Inhaber der Bierbrauerei Karl Schneider ausgewiesen, der sich, den Gerüchten nach, entpuppte "als verdächtig im Sinne der Möglichkeit seiner Beschäftigung mit der militärischen Spionage zugunsten einer der ausländischen Mächte, die sich heute im Kriegszustand mit Russland stehe" - wurde zunächst in die Ujesdstadt Orlow, dann ins Dorf Werchoschishemje des Ujesds Orlow, wovon er nach seinem Bittschreiben in die Stadt Slobodskoj überführt wurde unter die offizielle polizeiliche Aufsicht. Vom Anfang August 1914 begannen nach dem Gouvernement Wjatka "feindliche" Untertanen aus Sankt Petersburg, Moskau, Riga, Nishnij Nowgorod, Kasan, Samara, Ufa, aus den Gouvernements Witebsk, Grodno, Lublin, Minsk, Wilna, Kowny, Warschau u.a. Sie kamen nach Wjatka fast täglich, in Gruppen von 20-300 Menschen, begleitet durch Durchgangsbescheinigungen, Passierscheine, Personalausweise, offene Listen, meistens unter der Bewachung der Polizei, mit den Namensregistern. Laut Rundschreiben des Innenministeriums vom 12.August 1914 mussten die Gefangenen unter Bewachung auf eigene Kosten fahren, mit der Eisenbahn in Wagen 3. Klasse oder mit dem Schiff 2.Klasse; im Fall der Absage auf eigene Kosten zu fahren, müssen sie sich unter Bewachung von Begleitmannschaften bewegen, die Familien von Aussiedlern und Gefangenen hatte die Erlaubnis, ihren Familienhäuptern zu begleiten. Zuerst wurden alle Ausgesiedelten nach Wjatkla geschickt, die Stadt war bald überfüllt. Dann in Übereinstimmung mit der Innenminister wurden Wehrpflichtige gleichmäßiger verteilt, nach Ujesden - zunäcsht in den Ujesden Slobodskloj, Wjatka, Glasow, Kotelhitsch und Orlow (wo die Einberufung früher abgeschlossen worden war), und in den übrigen 6 Ujesden - später, wodurch auch die bedeutend geringere Anzahl der Ausgesiedelten in südlichen Ujesden des Gouvernements zu verstehen war, besonders in Nolinsk, Urshum, Elabuga und Jaransk. Seit dem 1.November 1914 wurde die Deportierung der Wehrpflichtigen ins Gouvernement Wjatka nach dem Erlass des Innenministers verboten. Auf dem Telegrammformular, welches das berichtete, schrieb der Gouverneuer A.G.Tschernjawskij: "Ausgezeichnet". Gegen Ende November 1914 erreichte die gesamte Anzahl der Wehrpflichtigen unter österreichisch-deutschen Untertanen im Gouvernement 7388 Personen, zum 1.August 1915 stieg sie auf 8163 Menschen, am 1.September 1915 zählte man schon 8579 Menschen. In der Gesamtzahl "feindlicher" Untertanen wuchs im Laufe der Zeit der Anteil ihrer Familienmitglieder. So lebten 1423 Wehrpflichtige und mit ihnen zusammen 143 Mitglieder ihrer Familien (10%) im Ujesd Slobodskoj am 30.September 1914, und am 1.Oktober 1915 dementsprechend 1108 und 666 Personen (über 50%). Von Zeit zu Zeit erlaubten die Rundschreiben des Innenministeriums die Auswanderung ins Ausland manchen Kategorien von Deportierten: unbegründet Deportierten, Frauen mit Kindern und den für den Wehrdienst als untauglich erkannten Männern, Ärzten und Geistlichen. Aber nur wenige, mit Ausnahme von Slawen, konnten diese Erlaubnis gebrauchen. Noch weniger Deportierte konnten auf die Auswanderung nach Deutschland durch den Austausch gegen russische Bürger hoffen, die sich zu Kriegsbeginn auf deutschem Boden befanden. Unter ihnen war der vormalige Verwalter einer Bank in Moskau Werner Vogel - er wurde nach Petrograd am 16.Oktober 1916 für den Austausch gegen den Oberstleutnant im Ruhestand P.A.Samonow; der Fabrikbesitzer Erich Ditrichs fuhr in die Hauptstadt Anfang 1917 aus dem Dorf Saschishemskoje des Ujesd Orlow zwecks Umtausch gegen den pensionierten Hofrat N.E.Rumjanzew, der in Leipzig aufgehalten war. Übrigens war diese Prozedur lang, und nach den Dokumenten ist es nicht festgestellt, ob diese Möglichkeit Otto Kirchner Inhaber der Fabrik für Kalender und einer Binderei in Petrograd, der für den Tausch gegen den Staatsrat Beljustin und die Ingenieure Karl und Gustav Kleber, wohnhaft im Ujesd Nolinsk, genutzt hätten. Die nach dem Gouvernement Wjatka deportierten österreichischen und insbesondere deutschen Staatsbürger unterschieden sich durch eine ungewöhnliche berufliche und Vermögensvielfalt. Zum Beispiel unter den im Ujesd Orlow lebenden 918 Menschen am 23.Oktober 1914, 468 nach der Meinung des Polizeiaufsehers waren Arbeiter, d.h. sie konnten durch ihre Arbeit leben; sie wurden nach ihren Berufen so unterteilt: unqualifizierte Arbeiter - 250; Matrosen und Lotsen - 51; Grundbesitzer - 28; usw. nach unten: Ofensetzer und Maurer, Lokomotivführer und Schiffssteuerleute, Zimmerleute, Heizer, Schmiede, Schlösser, Säger, Wächter, Köche, Lakaien, Kammerdiener (Sie wurden auch als Arbeiter gerechnet.) und noch Personen unbestimmter Berufe - 33 ???. Unter jenen 450 Menschen, die auf eigene Kosten leben konnten, gibt es keine geringere Palette von Berufen: Fabrikdirektoren, Ingenieure, Chemiker, Friseure, Masseure, Schauspieler, Seifensieder, Apotheker, Buchhalter, Ärzte, Steinmetze, Kaufleute, Besitzer von Konditoreien und Restaurants, Winzer, Bierbrauer, Sachverstaute und Angestellte von Kommerznaken, Journalisten, Berichterstatter. Etwas Ähnliches sah man auch in anderen Ujesden. Dabei war es natürlich so, dass Mitbesitzer von Mietshäusern in der Hauptstadt und ehemalige Verwalter von hauptstädtischen Banken Geldüberweisungen bis 1000 Rbl. je ein Mal bekamen und Nichtsbesitzende von einer Unterstützung von 8 bis 14 Rbl. pro Monat lebten. Ins Gouvernement kamen einige Mitarbeiter deutscher Konsulate: Sekretär des Konsulats in Kiew Otto Gerold (Herold?), aus Kiew deportierter Farner, Konsulatssekretär Albert Palatt, und noch ein Sekretär, der Personalabteilungsleiter der Deutschen Botschaft Heinrich Limbert. Trotz gesundem Verstand wurde nach Wjatka auch der Erfinder von kugelfestem Gummi J.P.Guss (Gus, Huss, Hus?) deportiert, der für die russische Armee gearbeitet hatte. Das Leben der Deportierten im Gouvernement Wjatka war durch strenge Pflichtverordnungen des Gouverneurs begrenzt. Den Ujesdpolizeichefs wurde vorgeschlagen, Militärpersonen in der Stadt und im Ujesd nach ihrem Belieben zu unterbringen. Als Ergebnis unterstand ihre Unterkunft innerhalb des Gouvernements und der Ujesde eher subjektiven als objektiven Faktoren und wurde durch aus dem Zentrum kommende Schreiben und den Willen der Vertreter örtlicher Gewalt, aus der Situation vor Ort ausgehend. So wurden arme Militärpersonen im Ujesd Wjatka vor allem in Vorortssiedlungen untergebracht und wohlhabende in entlegenere geschickt. Umgekehrt gab man in Wjatka zu verstehen, dass hier nur diejenigen gelassen würden, die Mittel für ihre ärmere Landsleute zur Verfügung stellen könnten. Nach dem Moskauer Pogrom im Mai 1915 wurden aus Wjatka dringend 200 Wehrpflichtige (Kranke, Leute mit Familien, die, die Arbeit hatten ausgenommen ) - nach Elabuga, Malmysh, Urshum, Nolinsk und in die Siedlung Kukarka des Ujesd Jaransk. Die Versiedlung wurde durch die Erhöhung feindlichen Benehmens der Stadtbevölkerung den Deutschen gegenüber erklärt wegen Kriegsniederlagen Russlands gegen Deutschland. Im gleichen Jahr wurden aus Wjatka fast alle wehrpflichtigen Österreicher deportiert, mit Ausnahme von Handwerkern und unqualifizierten Arbeitern, sie wurden in die Gegend geschickt, die sich in einer Entfernung von 35-50 Wersten von der Eisenbahnlinie befanden, in die Ujesde Jaransk und Nolinsk. Im Sommer 1915 überfürhten die Ujesdpolizeichefs von Glasow und Kotelnitsch, indem sie sich auf Mangel an Stadtwohnungen und wachsende Teuerung beriefen, in den Ujesd alle Wehrpflichtigen, die keine Beschäftigungen hatten und der Unterstützung bedurften. Die Personen, die der Spionage verdächtigt waren, schloss man ins Gefängnis. Und wenn es keine Gründe für die Verhaftung gab, wurden die Verhafteten freigelassen und in den fast unbewohnten nördlichen Teil des Ujesds Slobodsloj geschickt. Um die Aufsicht über Kriegsgefangene zu gewähren, wurden sie grundlegend in den größten Punkten von Ujesden untergebracht. Es wohnten die Zuüberwachenden privat. In Hotel durften sie nur eine kurze Zeit wohnen, wobei der Zutritt in die besten Hotels ihnen verboten war, und in den übrigen durften sie nicht mehr als 1/3 der Zimmer mieten. Die Bezahlung dafür machte von 8-15 bis 70 Rbl. pro Monat davon anhängig; wo man wohnte und welche Bequemlichkeiten die Wohnung hatte. Diese Möglichkeit ausnutzend erbaten sich die sparsamen Bauern und Unternehmer 25 Rbl. im Monat für die Miete, welche ihnen gewöhnlich 5 Rbl. einbringen könnte. Und nichtreiche Stadtbewohner vermieteten ab und zu ihr einziges Wohnzimmer und hausten mit ihrer Familie in der Küche. Durch dir Höchste Verordnung vom 22.Mai 1915 wurde es den "feindlichen" Untertanen, die in Russland wohnten, verboten, Gelder nach ihren Bankkontos und Rechnungen ohne Erlaubnis des Gouverneurs in Höhe von mehr als 500 Rbl- pro Monat abzuheben. Und die verpflichtende Verordnung des Gouverneurs vom 27.August 1915 verbat es den Wehrpflichtigen in Wjatka und den Ujesdstädten, früher als um 10 Uhr morgens auf den Märkten einzukaufen. Alle Wehrpflichtigen wurden einer strengen offenen Polizeiaufsicht untergeordnet, vom Zeitpunkt ihrer Ankunft stellte man eine Aufsicht über ihre Lebensweise und ihr Benehmen. Zu diesem Zweck wurde sogar der Sonderposten eines Polizeiaufsehers für Kriegsgefangene eingeführt und für diese eine Sonderinstruktion zusammengestellt. Wehrpflichtige durften ohne eine jedes Mal Sondererlaubnis des entsprechenden Polizeibeamten ihren Wohnort zu verlassen; wurde verboten, sich in Gruppen auf den Straßen und in den Häusern zu versammeln oder in Scharen die Siedlungsgrenze zu überqueren, wo sie untergebracht worden waren. Die ganze Korrespondenz, von ihnen verschickt, musste ausnahmsweise in Russisch verfasst (nach der nächsten Verordnung vom Anfang 1915 - nur auf einer Karte) und von Kriegszensoren durchgesehen werden. Durch das ausführliche Verbot des Gouverneurs wurde es untersagt, fremde Adressen für den Briefwechsel zu benutzen. Außerdem wurde es Wehrpflichtigen praktisch von Anfang an verboten, Klubs und Eisbahnen zu besuchen und Ski zu laufen. Der Gouverneur A.N.Tschernjawskij verbat vorläufig den Besuch des Theaters oder des Kinos von Werhrpflichtigen nicht, davon ausgehend, dass sie fast das Theater nicht besuchen, und ein Kinobesuch keine Kompliziertheiten hervorrufe, befahl doch dem Polizeimeister "strikt das zu verfolgen, dass alles, was ins Auge dem Publikum fallen könnte hinsichtlich von Wehrpflichtigen, gleich beseitigt würde." Übrigens gab es auch hier manche Begrenzungen: in erste Reihen und Logen wurden die Untertanen feindlicher Staaten nicht zugelassen. Und später, am 16.Januar 1916 verbat der Gouverneur N.A.Rudnew nicht nur ihren Besuch von Theater, Klubs und Kinos, des Zirkus und anderer öffentlicher und Belustigungsanstalten, sondern auch ihre Gespräche auf der Straße und in öffentlichen Plätzen in deutscher Sprache. Es wurde der Verkehr von Wehrpflichtigen nicht nur mit Offizieren oder unterrangigen Militärpersonen der russischen Armee und mit Frauen der sich an der Front befindlichen russischen Soldaten, sondern überhaupt mit einheimischen Bewohnern unterbunden. Die Vorsteherinnen der Gymnasien wurden speziell gebeten, ihre Zöglinge vor der Unzulässigkeit von Spaziergängen und der Bekanntschaft mit wehrpflichtigen deutschen Untertanen, weil es "für sie schicksalsschlechte Auswirkungen haben" würde. In Wirklichkeit war es auch so, dass die in Gesprächen mit Deutschen bemerkten Schülerinnen aus dem Gymnasium ausgeschlossen wurden. Nach dem Moskauer Pogrom im Mai 1915 wurde es den deutschen Untertanen verboten, ihre Wohnungen nach 9 Uhr abends zu verlassen "um gegen sie aktive Zwischenfälle zu vermeiden", und ohne Notwendigkeit durch die Straßen und Vororte Wjatkas spazieren zu gehen. Im Ujesd Orlow bekam jeder Wehrpflichtige nach der Verordnung des Polizeimeisters einen Zettel mit der Nummer, unter welcher er auf der Liste stand, und man verpflichtete ihn diese Zettel auf der Brust zu tragen für "die Erleichterung der Registrierung". Diese Ordnung, nach der Meinung des Polizeimeisters, war äußerst bequem und zweckmäßig für alle, die keine Dokumente haben, und insbesondere für diejenigen, die in Gruppen arbeiteten und sich nicht russisch verständigen konnten. Die Wehrpflichtigen aber schätzten diese Neuigkeit nicht. Der Innenminister Minister hielt diese Verordnung als unzulässig, und sie wurde abgesagt. Die Zwangumsiedler mussten sich an neue Umstände gewöhnen. Es war nicht leicht, wie davon die durch die Militärzensur abgenommenen Briefe zeugte, die in Archiven aufbewahrt wurden. Viele fanden sich in ihrer Lage ab. Woldemar Win (Winn?) aus dem Ujesd Orlow schreib: "Es müsste diesen Krieg nicht geben, aber wenn er doch schon entflammt ist, so müssen wir nicht reden. Denn wir sind kleine Männer, und wir werden von keinem gefragt, ob es richtig sei oder nicht. Jetzt bleibt nur ein übrig, wie Puschkin sagt: "Gedulde, Kasak, wirst Hautmann". Andere klagen: "Keiner setzt sich für uns, gibt sich Mühe… Den Vorgesetzten ist alles egal, auf uns achtet keiner, … nichts gibt man uns … Kaum haben wir uns hier niedergelassen, uns gewöhnt und bekommen Briefe von Ihnen, so müssen wir weiter ziehen, an einen neuen Ort, wo es wiederum nicht geben wird … Leute haben keinen Mitleid mit uns und helfen in nichts… Wenn man Arbeit findet, so muss man um eine Erlaubnis bei der Polizei bitten und dafür, so dass man es erlaubt, muss man die Hälfte der Polizei abgeben. Für harte Arbeit bekommen wir 5 Kop. pro Tag und schlechtes Essen. Jetzt gibt es keine Arbeit, und alles ist teuer (1 Pfund Brot kostet 7 Kop.). Ich glaube, sie wollen, dass wir sterben…". Dem Autor dieses Briefes mit der Unterschrift OW aus der Siedlung Kukarka hallt Herbert Backe (Bakke?) aus dem Ujesd Kotelnitsch wider: "Es ist zu schwer in der russischen Gefangenschaft… Der Umgang ist schrecklich und unter jeglicher Kritik", und fügt hinzu: "Das ist nicht zu Ehren Russlands, dass es sogar Kranke nach Sibirien verbannt." Kotz aus Elabuga empörte sich und protestierte: "Gestern warnte man uns, dass wir in 24 Stunden die Stadt verlassen und ins Dorf umziehen müssen. Was das bedeutet, ist euch vielleicht bekannt. Mit den Bauern in Häusern zu wohnen, welche nicht wohnbar sind für einen Mann, der 15 Jahre in Paris gelebt hatte, ist empörend und unmöglich. Und noch Lebensbedingungen: Verbot des Lesens russischer Zeitungen u.s.w." Kurt Woldemar Boniz (Bonitz?), der wohnhaft in Kukarka war, ist entschiedener gestimmt: "Mein Vater wegen ungerechten und schweinerischen Benehmens ist so älter geworden, dass ich sicher sein Betriebe in meine Hände nehmen müsste, auch seinen Feinden zu rächen, was ich in meinem Leben noch machen werde" (Sein Vater, nach Worten von Boniz, war russischer Bürger und wurde als Mitglied des "deutschen Marinenverbandes" verhaftet, verbrachte 6 Monate in Untersuchungshaft, danach aus Libawa nach Sernowodsk bei Samara verbann.) Manche äußerten ihren Protest in verschiedenen Formen gemäß ihrem Charakter und der gesellschaftlichen Lage. Der ehemalige Direktor der Petrograder Bank Heinrich Raupert z.B. trotz des obligatorischen Erscheinens in der städtischen Polizeiverwaltung 2-mal die Woche ließ sich dort 2-mal sehen, am 10.Oktober und 10.November, und als Antwort auf die im Januar 1916 an ihn gestellten Forderungen des Helfers eines Polizeioffiziers "gab er in der ungezwungensten und majestätischsten Form zur Antwort, dass alle erklärten Rechtsverordnungen ihn nicht angingen, er sei kein einfacher Mensch". Und Anatoli Schwen (?) während einer laufenden Deportation seiner Landsleute aus Wjatka im Juni 1915 "zog auf seine Füße alte Landslapti (alte russische Schuhe aus geflochtener Rinde - Anm. Des Übers.) und ging darin durch Straßen herum, indem er lachend sprach, dass er daraus aufs Land deportiert wird und er darum sich ans Landleben gewöhnt." Hans Meisner (?) schrieb an seine Frau am 19.Oktober 1914: "Von mir verlangte man in der Polizei, damit ich eine Verpflichtung abgäbe, dass ich nur auf russisch schreiben und alle Briefe der Polizei vorlegen werde, und als ich das abgelehnt hatte, brüllte man mich an; aber ich erwiderte: "Ruhe, ich bin kein Hund." Danach wollte man mich in ein Dorf deportieren, und nur jener Frau, bei welcher ich arbeite, und einer 3-Rubel-Banknote verdanke ich, dass ich auch bis heute in Glasow bin." Im Brief vom 17.März 1915 erklärte er: "Das ganze Ausland empört sich eines schädlichen Benehmens uns gegenüber; wir hoffen, dass es bald besser gehen wird. Nach den Feiertagen werde ich nicht mehr Soldatenstiefel machen für so ein Volk. Es ist lieber ins Dorf und vor Hunger sterben." Und im Brief Georg Heilands aus dem Dorf Wachruschewskoje des Ujesd Slobodskoj trotz allen Umständen klingt eine Hoffnung: «Man sagt, dass Deutschland bald zu existieren aufgehört und dass man dort durch verschiedene Grausamkeiten seine Bosheit gegen Gefangene äußert, dass man ihnen Augen aussticht usw. Aber ich und alle guten Deutschen denken anders. Was den endgültigen Untergang Deutschlands betrifft, so kann man dies nur dann zulassen, wenn die ganze Welt dagegen ist… Aber alles ungeachtet möchte ich keiner anderen Nationalität angehören." Zur gleichen Zeit versuchten viele Deutsch, die russische Bürgerschaft zu bekommen und dadurch Verfolgungen zu vermeiden. Die Prozedur der Annahme der Bürgerschaft wurde mit dem Kriegsbeginn komplizierter, Bittschreiben betrachtete man ziemlich nörglerisch, und sie wurden äußerst selten befriedigt. Einer der Hauptmomente, welcher mit besonderer Aufmerksamkeit neben der Zuverlässigkeit war, - "Grad der Arbeitsfähigkeit und der materiellen Wohlhabenheit" des Bittenden, "damit er danach nicht nur zur Last für den Staat würde." Im Fall, wenn es keine legalen Bedingungen ins Ausland auszuwandern gegeben hatte, irgend einer nutzte auch andere Verfahren aus. Der Artilleriehauptmann des deutschen Dienstes Freiherr Karl Hacke (Hake, Gake, Gacke?), verhaftet in Riga nach dem Beginn der Kriegshandlungen und nach Wjatka deportiert, im Frühling 1915 versuchte nach Deutschland zu fliehen und kam nach Archangelsk, um ein norwegisches Schiff zu besteigen, der Versuch aber glückte nicht, und er kehrte nach Wjatka zurück. Im Mai desselben Jahres, erfahren, das ein gewisser Walter Firo (?), Pelmacher?, eine Erlaubnis bekommen hatte für die Ausreise ins Ausland wegen Erkrankung, kaufte bei ihm Ausfahrtsdokumente, verließ Wkatka und den Gerüchten nach, die unter Wehrpflichtigen Anfang 1916 herumgingen, kämpfte an der russischen Front und wegen Verdineste bekam den Dienstrang eines Obersten. Nach der Februarrevolution 1917 änderte sich die Lage der österreichisch-deutschen Wehrpflichtigen nicht. Die Maiamnestie politischer Häftlinge wurde auf sie nicht erweitert. Aus den Dokumenten des RGWIA geht hervor, dass 1917 kein auf rechtliche Weise Deportierter Russland verließ. In der Stadt Wjatka fixierte man zu dieser Zeit 32 österreichisch-deutsche Bürger, die Wohnungen mieteten. Der Friedensvertrag von Brest-Litowsk am 3.Mürz 1918 legte eine rechtliche Basis für die Befreiung Internierter, aber bis Herbst 1918, wie das Forschungen deutscher Historiker bezeugen, weder Deutschland, noch Russland beeilten sich nicht erreichte Zustimmungen zu erfüllen, laut welche deportierte Deutsche deutscher, österreich-ungarischer und russischer Staatsbürgerschaft zu ihren früheren Wohnorten zurückkehren oder ohne Hindernisse nach Deutschland fahren mussten. Nach der Revolution in Deutschland wurde der Vertrag von Brest-Litowsk für nichtig erklärt, und Prozess dauerte einige Jahre. Anmerkungen S. den russischen Text. Alle deutschen Vor- und Familiennamen sind leider nicht nach ihrer deutschen Schreibung geprüft, sie bedürfen weiterer Forschungen in Archiven. Übersetzung. Arkadi Makarov. - Kirov (Russland), 2000. | ||